Staplerausbildungen
Inhouse Schulungen für die Ausbildung von Staplerfahren und die jährlichen Unterweißungen.
Nach BGV D27 und BGG 925 darf ein Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen (Stapler) beauftragen, die
- mind. 18 Jahre alt sind
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind
- die im Führen des Staplers ausgebildet sind und geprüft wurden.
Theoretischer Unterricht mit theoretischer Prüfung.
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO, BGV A 1, BGV D 27, Pflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Unfälle und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
Praktische Einweisung mit praktischer Prüfung
- Einweisung in die Geräte
- Abfahrtskontrolle gemäß BGV D 27
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen gem. der BGG 925
- Praktische Prüfung
Sie erhalten einen Fahrerausweis
Jährliche Unterweisung für Flurförderzeuge nach §4 BGV A1
Preis auf Anfrage